Grundlagen
Was ist eine interne Meldestelle?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten sowie öffentliche Stellen, einen sicheren Kanal für Hinweise auf Rechtsverstöße bereitzustellen. Diese interne Meldestelle muss Meldungen vertraulich entgegennehmen, Fristen einhalten und Hinweisgebende vor Repressalien schützen.
Sie können diese Aufgabe nach § 14 HinSchG an einen externen Dritten übertragen. Genau das übernehmen wir: Wir betreiben Ihre Meldestelle als neutrale Stelle - mit verschlüsseltem Kanal, anwaltlicher Vorprüfung und lückenloser Dokumentation.
Die rechtliche Verantwortung für die Einrichtung bleibt bei Ihrer Organisation. Den Betrieb, die Vorprüfung und die Fristenkontrolle nehmen wir Ihnen ab.
Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.
Vier Argumente
Warum die Meldestelle auslagern?
Eine interne Meldestelle durch einen neutralen Dritten löst die vier größten Hürden, an denen eigenorganisierte Lösungen scheitern.
Neutralität
Als unabhängiger Dritter nehmen wir Meldungen entgegen, ohne Beschäftigungs- oder Beratungsverhältnis zu Ihrem Unternehmen. Das schützt Hinweisgebende und stärkt das Vertrauen in den Kanal.
Rechtliche Expertise
Jede Meldung wird in Zusammenarbeit mit unserem Anwalt rechtlich vorgeprüft - bevor Ihr Unternehmen tätig wird.
Entlastung
Keine eigene Compliance-Abteilung, kein internes Projekt über Monate. Einrichtung in wenigen Schritten, Betrieb und Fristen übernehmen wir.
Compliance-Sicherheit
DSGVO-konformes Hosting in Deutschland, dokumentierte Prozesse und revisionssichere Berichte - prüfbar für Geschäftsführung und Aufsicht.
Klare Rollen
Was wir übernehmen - was bei Ihnen bleibt
Klare Aufgabenteilung: Den operativen Betrieb übernehmen wir, die unternehmerischen Entscheidungen bleiben bei Ihnen.
Hinweisgeber-24.de übernimmt
- Betrieb des verschlüsselten Meldekanals, online jederzeit erreichbar
- Rechtliche Vorprüfung jeder Meldung durch unseren Anwalt
- Fristenkontrolle nach HinSchG, soweit Kontaktdaten vorliegen
- Dokumentation, Beweismittelsicherung und Monatsbericht
Bei Ihnen bleibt
- Bekanntmachung der Meldestelle an Beschäftigte
- Entscheidung über interne Folgemaßnahmen
- Benennung einer internen Ansprechperson
- Umsetzung empfohlener Maßnahmen im Unternehmen
Kostenvergleich
Intern aufbauen oder auslagern? Ein Kostenvergleich
Beispielhafte Gegenüberstellung. Die internen Kosten hängen stark von Unternehmensgröße und Aufwand ab und sind als Orientierung zu verstehen.
| Kriterium | Hinweisgeber-24.de | Interne Lösung |
|---|---|---|
| Monatliche Basis | 89 € netto | 300-500 € [Schätzung] |
| Einrichtung | wenige Schritte | mehrere Monate Projekt |
| Rechtliche Vorprüfung | automatisch durch unseren Anwalt, 179 € netto je Fall | Verantwortung im Haus |
| DSGVO-konformes Hosting | integriert, Server in DE | eigener Aufbau nötig |
| Vertragsbindung | monatlich kündbar (2 Wochen zum Monatsende) | interne Fixkosten |
Alle Preisangaben zzgl. MwSt. Interne Kostenwerte sind Schätzungen zur Orientierung, keine garantierten Werte.
In drei Schritten
In drei Schritten zur rechtssicheren Meldestelle
Beratung & Einrichtung
Wir richten Ihren verschlüsselten Meldekanal ein und stimmen die Bekanntmachung an Ihre Beschäftigten ab.
Vorprüfung durch die Kanzlei
Eingehende Meldungen werden anwaltlich vorgeprüft, nach Relevanz eingeordnet und mit einer Risikoeinschätzung versehen.
Bericht & Handlungsempfehlung
Sie erhalten eine dokumentierte Auswertung mit konkreter Handlungsempfehlung - revisionssicher und prüfbar.
Häufige Fragen zur externen Meldestelle
Wie läuft eine Meldung bei hinweisgeber-24.de ab?
In drei Schritten: 1. Eingang über das verschlüsselte Online-Portal. 2. Rechtliche Vorprüfung in Zusammenarbeit mit unserem Anwalt. 3. Zusendung unseres Zwischenberichts mit Handlungsempfehlung inklusive lückenloser Dokumentation für Audits.
Können Mitarbeitende anonym melden?
Ja. Meldungen können vollständig anonym abgegeben werden - alle Angaben zur Person sind freiwillig.
Gibt es eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation mit dem Hinweisgeber?
Nein. Bei vollständig anonymen Meldungen erfolgt die Bearbeitung einseitig. Eine direkte Rückfrage an Hinweisgebende ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Die rechtliche Vorprüfung berücksichtigt dies bei der Bewertung. Wer eine Rückmeldung wünscht, kann freiwillig Kontaktdaten angeben; die Meldestelle nimmt darüber Kontakt auf, in der Regel telefonisch. Ein anonymer Rückkanal mit Zugangscode ist als Ausbaustufe geplant und im laufenden Betrieb noch nicht verfügbar.
Wie schnell erhalte ich nach Eingang einer Meldung eine Rückmeldung?
Wer Kontaktdaten hinterlegt hat, erhält die Eingangsbestätigung innerhalb der gesetzlichen Frist von spätestens 7 Tagen (§ 17 HinSchG), in der Regel deutlich früher. Bei vollständig anonymen Meldungen ist eine Zustellung technisch nicht möglich; die Meldung wird dennoch bearbeitet und dokumentiert. Die rechtliche Vorprüfung und Einschätzung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 7 Werktagen - deutlich vor der gesetzlichen Frist von 3 Monaten für die inhaltliche Rückmeldung an Hinweisgebende.
Können auch externe Hinweisgeber (z. B. Lieferanten, Kunden) Meldungen abgeben?
Ja. Das Portal ist grundsätzlich auch für externe Personen zugänglich, die in Bezug auf Ihre Organisation tätig sind oder waren. Die genaue Konfiguration (z. B. interne vs. externe URL) klären wir gemeinsam bei der Einrichtung.

