Interne Meldestelle für Unternehmen
Ab 50 Beschäftigten sind Sie zur internen Meldestelle verpflichtet. Wir übernehmen die Abwicklung, Vorprüfung und Fristen - Sie behalten den Kopf für Ihr Kerngeschäft frei.

- Eingang verschlüsselt
- Anwaltlich geprüft
- Bericht & Empfehlung
Rechtslage
Gesetzliche Pflicht zur Einrichtung wann?
Privatwirtschaftliche Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind nach § 12 HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. In regulierten Sektoren (zum Beispiel Finanzdienstleistung) gilt diese Pflicht unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Praxis
Typische Herausforderungen
Was Unternehmen bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine interne Meldestelle entlastet.
Bußgeldrisiko
Verstöße gegen die HinSchG-Pflichten können nach § 40 HinSchG mit Bußgeldern geahndet werden.
Fehlende Ressourcen
Eine interne Lösung bindet Personal, IT und Datenschutz-Know-how über Monate - Kapazitäten, die im Mittelstand oft fehlen.
Größte Herausforderung
Eine intern besetzte Meldestelle wirft Fragen zur Unabhängigkeit auf und kann das Vertrauen der Beschäftigten schwächen. Die Anonymität der Hinweisgeber bleibt in der Regel nicht gewahrt.
Unsere Antwort
Wie unsere Lösung das adressiert
- Interne, neutrale Meldestelle nach § 14 HinSchG
- Anwaltliche Vorprüfung jeder Meldung durch unseren Anwalt
- Fristenkontrolle und revisionssichere Dokumentation
- Einrichtung ohne betriebsinterne Kosten für netto 89 € / Monat je Portal

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft
Kein technischer Filter, sondern eine fachliche Einordnung: Unser Anwalt prüft jede Meldung, ordnet rechtlich ein und gibt eine Handlungsempfehlung.
So funktioniert Ihre Meldestelle
Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Zwischenbericht.

Eingang der Meldung
Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.
Anwaltliche Prüfung
Sichtung und rechtliche Einordnung durch unseren Anwalt.
Fallmanagement
Dokumentierte Fallbearbeitung; Rückmeldung über freiwillig angegebene Kontaktdaten.
Zwischenbericht
Zusendung unserer Dokumentation und rechtlichen Handlungsempfehlung.
FAQ
Häufige Fragen
Ab wann ist mein Unternehmen verpflichtet?
Ab 50 Beschäftigten besteht in der Regel die Pflicht zur internen Meldestelle. In regulierten Sektoren gilt sie unabhängig von der Beschäftigtenzahl.
Dürfen wir die Meldestelle auslagern?
Ja. § 14 HinSchG erlaubt ausdrücklich die Übertragung der internen Meldestelle an einen externen Dritten. Die Verantwortung für die Einrichtung bleibt beim Unternehmen.

