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Warum Hinweisgeber-24.de?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir richten Ihr Hinweisgeberportal ein.

Wie läuft eine Meldung bei hinweisgeber-24.de ab?

In drei Schritten: 1. Eingang über das verschlüsselte Online-Portal. 2. Rechtliche Vorprüfung in Zusammenarbeit mit unserem Anwalt. 3. Zusendung unseres Zwischenberichts mit Handlungsempfehlung inklusive lückenloser Dokumentation für Audits.

Können Mitarbeitende anonym melden?

Ja. Meldungen können vollständig anonym abgegeben werden - alle Angaben zur Person sind freiwillig.

Gibt es eine anonyme Zwei-Wege-Kommunikation mit dem Hinweisgeber?

Nein. Bei vollständig anonymen Meldungen erfolgt die Bearbeitung einseitig. Eine direkte Rückfrage an Hinweisgebende ist technisch nicht möglich, um die Anonymität zu wahren. Die rechtliche Vorprüfung berücksichtigt dies bei der Bewertung. Wer eine Rückmeldung wünscht, kann freiwillig Kontaktdaten angeben; die Meldestelle nimmt darüber Kontakt auf, in der Regel telefonisch. Ein anonymer Rückkanal mit Zugangscode ist als Ausbaustufe geplant und im laufenden Betrieb noch nicht verfügbar.


Sie möchten eine Meldung abgeben?

Das Meldeportal Ihrer Organisation erreichen Sie über die individuelle Portal-Adresse (Subdomain), die Ihr Arbeitgeber bekannt gegeben hat, etwa im Intranet oder am Schwarzen Brett. Diese Seite hier ist der Vertriebskontakt und nimmt keine Meldungen entgegen.

Lieber erst nachlesen?

Unser Konzept erklärt das Verfahren, die Fristen und die Rollenverteilung auf vier Seiten.

Konzept als PDF, 4 Seiten, 2,3 MB

Bereits zahlreiche Organisationen betreiben ihre interne Meldestelle über Hinweisgeber-24.de.

DIN 37002- orientiert

Anonymer Meldekanal

Made in Germany