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Branchenlösung · Kommunen

Interne Meldestelle für Kommunen

Öffentliche Stellen tragen besondere Verantwortung. Wir stellen eine neutrale, ausschreibungsfähige Meldestelle bereit - mit deutscher Datenhaltung und anwaltlicher Vorprüfung.

Kurz gesagtFür Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach § 12 Absatz 1 HinSchG nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Die Länder knüpfen sie in der Regel an 10.000 Einwohner oder 50 Beschäftigte. Die Aufgabe darf nach § 14 HinSchG an einen Dritten übertragen werden.

Server in Deutschland
DSGVO-konform
Anwaltliche Vorprüfung
Rathaus und öffentliche Verwaltung mit Schutzsymbol
Meldekanal aktiv
Online jederzeit
  1. Eingang verschlüsselt
  2. Anwaltlich geprüft
  3. Bericht & Empfehlung
ab50
Beschäftigte: Pflicht zur Meldestelle
§ 12 HinSchG
ab10Tsd.
Einwohner: Kommunen in der Regel verpflichtet, und/oder ab 50 Beschäftigten
§ 12 HinSchG
7Tage
Frist zur Eingangsbestätigung
§ 17 HinSchG
3Monate
Frist zur Rückmeldung
§ 17 HinSchG
netto89€
pro Monat je Portal, zuzüglich netto 179 € je Fall

Rechtslage

Gesetzliche Pflicht zur Einrichtung wann?

Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sowie Kommunen sind in der Regel verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die genaue Schwelle (in der Regel ab 10.000 Einwohner) hängt von Landesrecht und Beschäftigtenzahl ab.

Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Offenes Gesetzbuch mit Schutzschild als Überblick zum Hinweisgeberschutzgesetz

Anwendungsbereich

Was in Ihrer Branche gemeldet werden kann

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt nicht jede Beschwerde, sondern Meldungen zu Verstößen aus dem Katalog des § 2 HinSchG. Ob ein konkreter Hinweis darunterfällt, prüft unser Anwalt in der Vorprüfung. Welche Bereiche, die in Ihrer Branche wesentlich sein können, betrifft dies?

Korruptionsdelikte und Untreue

Vorteilsannahme, Bestechlichkeit und Untreue sind Straftaten und damit nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 HinSchG erfasst. Sie betreffen Verwaltung, Vergabe und kommunale Beteiligungen gleichermaßen.

Datenschutz in der Verwaltung

Kommunen verarbeiten Melde-, Sozial- und Steuerdaten. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung stehen in § 2 Absatz 1 Nummer 3 HinSchG.

Umwelt- und Lebensmittelvorschriften

Abwasser, Abfall, Kläranlagen und Kantinen kommunaler Einrichtungen berühren Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit, beides in § 2 Absatz 1 Nummer 3 HinSchG benannt.

Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst

Nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 HinSchG bußgeldbewehrte Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit und Rechten der Beschäftigten, etwa im Bauhof oder in der Feuerwehr.

Praxis

Typische Herausforderungen

Was Kommunen bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine interne Meldestelle durch Hinweisgeber-24.de entlastet.

Hohe Compliance-Anforderungen

Öffentliche Stellen stehen unter besonderer Beobachtung. Verfahrensfehler bei Meldungen können erhebliche Folgen haben.

Vertrauen der Beschäftigten

Eine glaubwürdig neutrale Meldestelle ist Voraussetzung dafür, dass Hinweise überhaupt eingehen.

Vergabe & Dokumentation

Auswahl und Betrieb müssen ausschreibungs- und prüfungsfest dokumentiert sein.

Unsere Antwort

Wie unsere Lösung das adressiert

  • Neutrale interne Meldestelle mit klarer Rollentrennung
  • Ausschreibungsfähige Leistungsbeschreibung und Unterlagen
  • DSGVO-konforme Datenhaltung ausschließlich in Deutschland
  • Anwaltliche Vorprüfung und revisionssichere Berichte
Mehr zur internen Meldestelle
Unternehmen übergibt den Meldekanal an eine neutrale externe Meldestelle
Der Unterschied

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft

Kein technischer Filter, sondern eine fachliche Einordnung: Unser Anwalt prüft jede Meldung, ordnet rechtlich ein und gibt eine Handlungsempfehlung.

PlausibilitätRisiko-EinordnungHandlungsempfehlung
So funktioniert die Vorprüfung

Einführung

Was bei der Einführung in Ihrer Branche dazukommt

Der Ablauf einer Meldung ist überall gleich. Die Einführung ist es nicht: Wer mitbestimmt, wie Beschäftigte gezählt werden und wie der Kanal bekannt wird, unterscheidet sich je Organisation. Vier Punkte, die wir mit Ihnen vor dem Start klären.

  1. 1

    Landesrecht prüfen

    § 12 Absatz 1 Satz 4 HinSchG verweist für Gemeinden auf das Landesrecht. Ob Ihre Kommune verpflichtet ist, hängt vom Ausführungsgesetz Ihres Bundeslandes ab. Der Ratgeber zu Kommunen fasst den Stand zusammen.

  2. 2

    Personalvertretung einbeziehen

    Die Beteiligung der Personalvertretung richtet sich nach dem Personalvertretungsrecht Ihres Landes. Eine frühe Abstimmung erspart Nachverhandlungen über Zugriffe und Auswertungen.

  3. 3

    Beschaffung dokumentieren

    Wir stellen eine Leistungsbeschreibung und die Nachweise für Ihr Vergabeverfahren bereit. Den Umfang stimmen wir mit Ihrer Vergabestelle ab, damit die Unterlagen zur gewählten Verfahrensart passen.

  4. 4

    Eigenbetriebe und Beteiligungen mitdenken

    Ein Portal deckt bis zu drei Niederlassungen oder Eigenbetriebe ab. Ob eine gemeinsame Meldestelle für mehrere Stellen zulässig ist, klärt der Ratgeber zu Kommunen.

In 4 Schritten

So funktioniert Ihre Meldestelle

Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Zwischenbericht.

Vier Schritte vom verschlüsselten Eingang bis zum fertigen Bericht
1

Eingang der Meldung

Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.

2

Anwaltliche Prüfung

Sichtung und rechtliche Einordnung durch unseren Anwalt.

3

Fallmanagement

Dokumentierte Fallbearbeitung; Rückmeldung über freiwillig angegebene Kontaktdaten.

4

Zwischenbericht

Zusendung unserer Dokumentation und rechtlichen Handlungsempfehlung.

Sicherheit & Datenschutz

Daten bleiben in Deutschland

Verschlüsselte Übertragung und Verarbeitung ausschließlich auf deutschen Servern und nach klaren Sicherheitsstandards - damit sensible Hinweise geschützt bleiben.

  • Verschlüsselte Übertragung
    Schutz vom Eingang der Meldung an
  • Server in Deutschland
    Verarbeitung ausschließlich in Deutschland
  • DSGVO-konform betrieben
    nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert
Mehr zu Sicherheit & Datenschutz
Mehrschichtige Sicherheits- und Datenschutz-Symbole um ein zentrales Schild

Bereit für Compliance?

Vermeiden Sie Bußgelder und Reputationsschäden. Unsere Expertenlösung skaliert mit Ihrem Unternehmen: Das Standard-Paket für netto 89 € / Monat umfasst maximal 3 Niederlassungen und bis zu 5.000 Mitarbeiter. Darüber hinaus erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

  • Einrichtung innerhalb einer Woche
  • Transparentes Preismodell: fester Portalpreis, klare Fallpauschale
  • Anwaltliche Vorprüfung durch unseren Anwalt
Portal-Paket
89 €
netto / Monat je Portal | zuzüglich netto 179 € je bearbeiteter Fall

Rechenbeispiel

Was die Meldestelle in Ihrer Branche im Jahr kostet

Hier dargestellt ist ein Rechenbeispiel für eine Stadtverwaltung mit 300 Beschäftigten über ein Portal. Bei einem Median von 0,7 Meldungen je 100 Beschäftigte und Jahr (Quelle: NAVEX, Whistleblowing Benchmarking Statistics in Europe, Ausgabe 2025) ist mit rund zwei Meldungen im Jahr zu rechnen. Die tatsächliche Zahl kann darüber oder darunter liegen.

Portal, 12 Monate zu netto 89 €1.068 €
2 bearbeitete Fälle zu netto 179 €358 €
Summe1.426 € netto im Jahr

Alle Preise netto. Monatlich kündbar mit zwei Wochen Frist zum Monatsende. Ohne eine einzige Meldung im Jahr bleibt es bei der Portalgebühr. Wie sich das gegen eine unternehmensinterne Abwicklung rechnet, zeigt der Kostenratgeber mit Rechner.

FAQ

Häufige Fragen

Gilt das HinSchG auch für kleine Kommunen?

Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind in der Regel verpflichtet. Die genaue Schwelle hängt von Landesrecht und Beschäftigtenzahl ab.

Ist Ihr Angebot ausschreibungsfähig?

Ja. Wir stellen Leistungsbeschreibung und Nachweise für Vergabeverfahren bereit. Den konkreten Umfang stimmen wir mit Ihrer Vergabestelle ab.

Zum VertiefenHinSchG für Kommunen: Gesetzliche Pflicht, Vergabe und passende MeldestellePflichten-Check nach Landesrecht, Vergabe und die Frage, ob eine gemeinsame Meldestelle zulässig ist.

Amtliche Fundstellen

Maßgeblich ist stets die amtliche Fassung. Die Einordnung in diesem Beitrag ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

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Einrichtung innerhalb einer Woche. Gesetzeskonform. Ohne eigene Compliance-Abteilung.

Zwei Personen geben sich vor einem geschützten Schild die Hand