Interne Meldestelle für Kommunen
Öffentliche Stellen tragen besondere Verantwortung. Wir stellen eine neutrale, ausschreibungsfähige Meldestelle bereit - mit deutscher Datenhaltung und anwaltlicher Vorprüfung.
Kurz gesagtFür Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach § 12 Absatz 1 HinSchG nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts. Die Länder knüpfen sie in der Regel an 10.000 Einwohner oder 50 Beschäftigte. Die Aufgabe darf nach § 14 HinSchG an einen Dritten übertragen werden.

- Eingang verschlüsselt
- Anwaltlich geprüft
- Bericht & Empfehlung
Rechtslage
Gesetzliche Pflicht zur Einrichtung wann?
Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder sowie Kommunen sind in der Regel verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die genaue Schwelle (in der Regel ab 10.000 Einwohner) hängt von Landesrecht und Beschäftigtenzahl ab.
Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Anwendungsbereich
Was in Ihrer Branche gemeldet werden kann
Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt nicht jede Beschwerde, sondern Meldungen zu Verstößen aus dem Katalog des § 2 HinSchG. Ob ein konkreter Hinweis darunterfällt, prüft unser Anwalt in der Vorprüfung. Welche Bereiche, die in Ihrer Branche wesentlich sein können, betrifft dies?
Korruptionsdelikte und Untreue
Vorteilsannahme, Bestechlichkeit und Untreue sind Straftaten und damit nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 HinSchG erfasst. Sie betreffen Verwaltung, Vergabe und kommunale Beteiligungen gleichermaßen.
Datenschutz in der Verwaltung
Kommunen verarbeiten Melde-, Sozial- und Steuerdaten. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung stehen in § 2 Absatz 1 Nummer 3 HinSchG.
Umwelt- und Lebensmittelvorschriften
Abwasser, Abfall, Kläranlagen und Kantinen kommunaler Einrichtungen berühren Umweltschutz und Lebensmittelsicherheit, beides in § 2 Absatz 1 Nummer 3 HinSchG benannt.
Arbeitsschutz im öffentlichen Dienst
Nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 HinSchG bußgeldbewehrte Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit und Rechten der Beschäftigten, etwa im Bauhof oder in der Feuerwehr.
Praxis
Typische Herausforderungen
Was Kommunen bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine interne Meldestelle durch Hinweisgeber-24.de entlastet.
Hohe Compliance-Anforderungen
Öffentliche Stellen stehen unter besonderer Beobachtung. Verfahrensfehler bei Meldungen können erhebliche Folgen haben.
Vertrauen der Beschäftigten
Eine glaubwürdig neutrale Meldestelle ist Voraussetzung dafür, dass Hinweise überhaupt eingehen.
Vergabe & Dokumentation
Auswahl und Betrieb müssen ausschreibungs- und prüfungsfest dokumentiert sein.
Unsere Antwort
Wie unsere Lösung das adressiert
- Neutrale interne Meldestelle mit klarer Rollentrennung
- Ausschreibungsfähige Leistungsbeschreibung und Unterlagen
- DSGVO-konforme Datenhaltung ausschließlich in Deutschland
- Anwaltliche Vorprüfung und revisionssichere Berichte

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft
Kein technischer Filter, sondern eine fachliche Einordnung: Unser Anwalt prüft jede Meldung, ordnet rechtlich ein und gibt eine Handlungsempfehlung.
Einführung
Was bei der Einführung in Ihrer Branche dazukommt
Der Ablauf einer Meldung ist überall gleich. Die Einführung ist es nicht: Wer mitbestimmt, wie Beschäftigte gezählt werden und wie der Kanal bekannt wird, unterscheidet sich je Organisation. Vier Punkte, die wir mit Ihnen vor dem Start klären.
- 1
Landesrecht prüfen
§ 12 Absatz 1 Satz 4 HinSchG verweist für Gemeinden auf das Landesrecht. Ob Ihre Kommune verpflichtet ist, hängt vom Ausführungsgesetz Ihres Bundeslandes ab. Der Ratgeber zu Kommunen fasst den Stand zusammen.
- 2
Personalvertretung einbeziehen
Die Beteiligung der Personalvertretung richtet sich nach dem Personalvertretungsrecht Ihres Landes. Eine frühe Abstimmung erspart Nachverhandlungen über Zugriffe und Auswertungen.
- 3
Beschaffung dokumentieren
Wir stellen eine Leistungsbeschreibung und die Nachweise für Ihr Vergabeverfahren bereit. Den Umfang stimmen wir mit Ihrer Vergabestelle ab, damit die Unterlagen zur gewählten Verfahrensart passen.
- 4
Eigenbetriebe und Beteiligungen mitdenken
Ein Portal deckt bis zu drei Niederlassungen oder Eigenbetriebe ab. Ob eine gemeinsame Meldestelle für mehrere Stellen zulässig ist, klärt der Ratgeber zu Kommunen.
So funktioniert Ihre Meldestelle
Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Zwischenbericht.

Eingang der Meldung
Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.
Anwaltliche Prüfung
Sichtung und rechtliche Einordnung durch unseren Anwalt.
Fallmanagement
Dokumentierte Fallbearbeitung; Rückmeldung über freiwillig angegebene Kontaktdaten.
Zwischenbericht
Zusendung unserer Dokumentation und rechtlichen Handlungsempfehlung.
Rechenbeispiel
Was die Meldestelle in Ihrer Branche im Jahr kostet
Hier dargestellt ist ein Rechenbeispiel für eine Stadtverwaltung mit 300 Beschäftigten über ein Portal. Bei einem Median von 0,7 Meldungen je 100 Beschäftigte und Jahr (Quelle: NAVEX, Whistleblowing Benchmarking Statistics in Europe, Ausgabe 2025) ist mit rund zwei Meldungen im Jahr zu rechnen. Die tatsächliche Zahl kann darüber oder darunter liegen.
| Portal, 12 Monate zu netto 89 € | 1.068 € |
|---|---|
| 2 bearbeitete Fälle zu netto 179 € | 358 € |
| Summe | 1.426 € netto im Jahr |
Alle Preise netto. Monatlich kündbar mit zwei Wochen Frist zum Monatsende. Ohne eine einzige Meldung im Jahr bleibt es bei der Portalgebühr. Wie sich das gegen eine unternehmensinterne Abwicklung rechnet, zeigt der Kostenratgeber mit Rechner.
FAQ
Häufige Fragen
Gilt das HinSchG auch für kleine Kommunen?
Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern sind in der Regel verpflichtet. Die genaue Schwelle hängt von Landesrecht und Beschäftigtenzahl ab.
Ist Ihr Angebot ausschreibungsfähig?
Ja. Wir stellen Leistungsbeschreibung und Nachweise für Vergabeverfahren bereit. Den konkreten Umfang stimmen wir mit Ihrer Vergabestelle ab.
Amtliche Fundstellen
- § 12 HinSchG - Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen(öffnet gesetze-im-internet.de in einem neuen Tab)
Die Pflicht gilt ab in der Regel 50 Beschäftigten (Absatz 2). Für Gemeinden und Gemeindeverbände gilt sie nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts (Absatz 1 Satz 4).
- § 14 HinSchG - Organisationsformen interner Meldestellen(öffnet gesetze-im-internet.de in einem neuen Tab)
Absatz 1 Satz 1 erlaubt ausdrücklich, einen Dritten mit den Aufgaben zu betrauen. Satz 2 stellt klar, dass das den Beschäftigungsgeber nicht von der Pflicht entbindet, einen Verstoß selbst abzustellen.
- § 2 HinSchG - Sachlicher Anwendungsbereich(öffnet gesetze-im-internet.de in einem neuen Tab)
Absatz 1 zählt auf, welche Verstöße das Gesetz erfasst: strafbewehrte Verstöße (Nummer 1), bußgeldbewehrte Verstöße, soweit die Vorschrift Leben, Gesundheit oder Rechte von Beschäftigten schützt (Nummer 2), und Verstöße in benannten Rechtsgebieten wie Produktsicherheit, Umweltschutz, Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit, Verbraucherschutz und Datenschutz (Nummer 3).
- § 8 HinSchG - Vertraulichkeitsgebot(öffnet gesetze-im-internet.de in einem neuen Tab)
Absatz 1 verpflichtet die Meldestellen, die Vertraulichkeit der Identität zu wahren, und zwar nicht nur die der hinweisgebenden Person.
Maßgeblich ist stets die amtliche Fassung. Die Einordnung in diesem Beitrag ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

