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Meldekanal aktiv · Server in Deutschland

Ihre interne Meldestelle. Extern betreut. Juristisch geprüft.

Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes, ohne eine eigene interne Infrastruktur aufbauen zu müssen - ab 89 € netto im Monat, monatlich kündbar.

Anwaltliche Prüfung jedes Hinweises
Server in Deutschland
Einrichtung innerhalb einer Woche
Zwei Fachpersonen besprechen eine vertrauliche Meldung am Tablet
Meldekanal aktiv
Online jederzeit
  1. Eingang verschlüsselt
  2. Anwaltlich geprüft
  3. Bericht & Empfehlung
ab50
Beschäftigte: Pflicht zur Meldestelle
§ 12 HinSchG
ab10Tsd.
Einwohner: Kommunen i. d. R. verpflichtet, und/oder ab 50 Beschäftigten
§ 12 HinSchG
7Tage
Frist zur Eingangsbestätigung
§ 17 HinSchG
3Monate
Frist zur Rückmeldung
§ 17 HinSchG
ab89
pro Monat je Portal, zzgl. 179 € je Fall
Ihre Vorteile

Mehr als Software - eine vollständige Lösung

Wir übernehmen die organisatorische Verantwortung für Ihre interne Meldestelle - rechtlich fundiert und technisch sicher.

Der Unterschied

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft

Kein technischer Filter, sondern eine fachliche Einordnung: Unser Anwalt prüft jede Meldung, ordnet rechtlich ein und gibt eine Handlungsempfehlung.

PlausibilitätRisiko-EinordnungHandlungsempfehlung
Wie die Vorprüfung funktioniert

Daten bleiben in Deutschland

Verschlüsselte Übertragung, Verarbeitung ausschließlich auf Servern in Deutschland.

Server in DEDSGVO-konformVerschlüsselt
Anwaltliche Vorprüfung einer Meldung mit digitalem Bericht
Der Unterschied

Ein Rechtsanwalt prüft jeden Hinweis vor

Viele Anbieter liefern nur Software. Bei uns wird jede Meldung in Zusammenarbeit mit unserem Anwalt rechtlich vorgeprüft - bevor Ihr Unternehmen tätig wird. Das nimmt Ihnen Unsicherheit und schafft eine belastbare Entscheidungsgrundlage.

  • Plausibilitätsprüfung und Risiko-Einordnung jeder Meldung
  • Konkrete Handlungsempfehlung statt Rohdaten
  • Neutrale Stelle ohne Interessenkonflikt
Mehr zur anwaltlichen Vorprüfung
In 4 Schritten

So funktioniert Ihre Meldestelle

Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Zwischenbericht.

1

Eingang der Meldung

Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.

2

Anwaltliche Prüfung

Sichtung und rechtliche Einordnung durch unseren Anwalt.

3

Fallmanagement

Dokumentierte Fallbearbeitung; Rückmeldung über freiwillig angegebene Kontaktdaten.

4

Zwischenbericht

Zusendung unserer Dokumentation und rechtlichen Handlungsempfehlung.

Anonymität by Design

Schutz, der bei der Identität anfängt

Hinweisgebende sollen sich melden können, ohne Nachteile zu befürchten. Unser Kanal ist darauf ausgelegt, Identität konsequent zu schützen, von der Übertragung bis zur Speicherung.

  • Verschlüsselte Übertragung
    TLS-gesichert vom Browser bis zum Eingang
  • Keine IP-Speicherung
    kein Browser-Fingerprint, kein Tracking
  • Freiwillige Kontaktdatenangabe
    Sie entscheiden, ob Sie für eine Rückmeldung erreichbar sein möchten
So funktioniert anonymes Melden
Anonymisierte Person sendet eine geschützte Meldung über einen verschlüsselten Kanal
Das Modell

Wir stehen als neutraler Dritter zwischen den Parteien

Hinweisgebende melden vertraulich, wir prüfen und vermitteln pseudonymisiert, der Beschäftigungsgeber handelt - die Identität bleibt durchgehend geschützt.So funktioniert unsere Lösung im Detail.

Dreiparteienmodell mit Hinweisgeber, neutraler Meldestelle und Arbeitgeber

Hinweisgeber

Beschäftigte - auch ehemalige oder künftige

Meldet einen Vorfall aus dem beruflichen Umfeld und erhält eine Rückmeldung.

Hinweisgeber-24.de

neutraler Dritter
  1. Entgegennahme der Meldung
  2. Prüfung der Relevanz
  3. Pseudonymisierung
  4. Folgemaßnahmen festlegen (§ 18 HinSchG)
  5. Meldung an Beschäftigungsgeber
  6. Überprüfung der Folgemaßnahmen
  7. Fallabschluss

Beschäftigungsgeber

Unternehmen, Institutionen, Städte & Gemeinden

Bearbeitet den Vorfall intern und setzt die empfohlenen Maßnahmen um.

Anonymität & Schutz - in jeder Phase gewahrt

Sind Sie überhaupt verpflichtet?

Der kostenlose Pflichten-Check gibt Ihnen in 2 Minuten eine erste Einschätzung Ihres nach Hinweisgeberschutzgesetz erforderlichen Handlungsbedarfs. Wenn Sie es genauer wissen möchten, finden Sie im Ratgeber zum Hinweisgeberschutzgesetz Beiträge zu Fristen, Bußgeldern und Kosten.

Pflichten-Check starten

Team

Die Menschen hinter der Meldestelle

Wer einen Missstand meldet, vertraut sich Menschen an. Deshalb sagen wir offen, wer bei uns wofür verantwortlich ist.

  • Peter Reimer

    Geschäftsführung, Organisation und Prozesse

    Geschäftsführer von hinweisgeber-24.de. Verantwortet Organisation, Prozesse und Kundenbetreuung.

  • Patric P. Kutscher

    Kommunikation und Strategie

    Journalist, Kommunikationsexperte und mehrfach als „Trainer des Jahres“ ausgezeichnet. Verantwortet Kommunikation und Strategie.

  • Lukas Lavicka

    Entwicklung und technische Umsetzung

    Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung und verantwortlich für Entwicklung, KI-Workflows und die technische Umsetzung von Hinweisgeber-24.de.

  • Steffen Neuschütz

    Juristische Konzeption des Verfahrens

    Rechtsanwalt mit über 30 Jahren Erfahrung. Verantwortet die juristische Konzeption und rechtssichere Umsetzung bei Hinweisgeber-24.de.

Bereit für Compliance?

Vermeiden Sie Bußgelder und Reputationsschäden. Unsere Expertenlösung skaliert mit Ihrem Unternehmen - ob 50 oder 50.000 Mitarbeiter.

  • Einrichtung innerhalb einer Woche
  • Transparentes Preismodell: fester Portalpreis, klare Fallpauschale
  • Anwaltliche Vorprüfung durch unseren Anwalt
Portal-Paket
89
je Portal netto / Monat | zzgl. 179 € netto je bearbeiteter Fall