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Branchenlösung · Pflege & Träger im Gesundheitswesen

Interne Meldestelle für Träger im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen und in der Sozialwirtschaft geht es um besonders schützenswerte Menschen. Eine vertrauliche, anonyme Meldestelle hilft, Missstände früh zu erkennen.

Kurz gesagtTräger im Gesundheitswesen und in der Sozialwirtschaft sind nach § 12 HinSchG in der Regel ab 50 Beschäftigten zur internen Meldestelle verpflichtet. Maßgeblich ist die Beschäftigtenzahl, nicht die Rechtsform oder Gemeinnützigkeit. Nach § 14 HinSchG kann ein Dritter die Meldestelle für mehrere Einrichtungen eines Trägers führen.

Server in Deutschland
DSGVO-konform
Anwaltliche Vorprüfung
Pflegekraft unterstützt eine ältere Person in geschütztem Umfeld
Meldekanal aktiv
Online jederzeit
  1. Eingang verschlüsselt
  2. Anwaltlich geprüft
  3. Bericht & Empfehlung
ab50
Beschäftigte: Pflicht zur Meldestelle
§ 12 HinSchG
ab10Tsd.
Einwohner: Kommunen in der Regel verpflichtet, und/oder ab 50 Beschäftigten
§ 12 HinSchG
7Tage
Frist zur Eingangsbestätigung
§ 17 HinSchG
3Monate
Frist zur Rückmeldung
§ 17 HinSchG
netto89€
pro Monat je Portal, zuzüglich netto 179 € je Fall

Rechtslage

Gesetzliche Pflicht zur Einrichtung wann?

Träger des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft mit 50 oder mehr Beschäftigten sind in der Regel nach § 12 HinSchG verpflichtet.

Diese Webseite stellt keine Rechtsberatung dar - eine abschließende Einschätzung erfordert juristische Prüfung im Einzelfall.

Offenes Gesetzbuch mit Schutzschild als Überblick zum Hinweisgeberschutzgesetz

Anwendungsbereich

Was in Ihrer Branche gemeldet werden kann

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt nicht jede Beschwerde, sondern Meldungen zu Verstößen aus dem Katalog des § 2 HinSchG. Ob ein konkreter Hinweis darunterfällt, prüft unser Anwalt in der Vorprüfung. Welche Bereiche, die in Ihrer Branche wesentlich sein können, betrifft dies?

Straftaten gegen Schutzbefohlene

Misshandlung, Freiheitsberaubung oder Vernachlässigung von betreuten Menschen sind Straftaten und damit nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 HinSchG erfasst. Genau hier ist Vertraulichkeit für Beschäftigte die Voraussetzung, überhaupt zu melden.

Abrechnung gegenüber Kassen und Kostenträgern

Abrechnungsbetrug ist eine Straftat und fällt unter § 2 Absatz 1 Nummer 1 HinSchG.

Arzneimittel, Medizinprodukte, Lebensmittel

§ 2 Absatz 1 Nummer 3 HinSchG benennt Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie die Lebensmittelsicherheit, etwa in Einrichtungsküchen.

Gesundheitsdaten und Arbeitsschutz

Nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 HinSchG Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung und nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 HinSchG bußgeldbewehrte Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten, zum Beispiel bei Schichtbesetzung und Infektionsschutz.

Praxis

Typische Herausforderungen

Was Träger des Gesundheitswesens und der Sozialwirtschaft bei der eigenen Umsetzung regelmäßig ausbremst - und warum eine interne Meldestelle entlastet.

Schutz von Schutzbefohlenen

Hinweise auf Missstände in der Betreuung müssen vertraulich und ohne Angst vor Repressalien gemeldet werden können.

Sensible Personendaten

In der Sozialwirtschaft werden besonders schützenswerte Daten verarbeitet - Datenschutz ist hier nicht verhandelbar.

Komplexe Trägerstrukturen

Mehrere Standorte und Einrichtungen unter einem Träger erschweren eine einheitliche interne Lösung.

Unsere Antwort

Wie unsere Lösung das adressiert

  • Vollständig anonymer, verschlüsselter Meldekanal
  • DSGVO-konforme Verarbeitung sensibler Daten in Deutschland
  • Eine Meldestelle für mehrere Einrichtungen eines Trägers
  • Anwaltliche Vorprüfung und dokumentierte Auswertung
Mehr zur internen Meldestelle
Unternehmen übergibt den Meldekanal an eine neutrale externe Meldestelle
Der Unterschied

Jeder Hinweis wird anwaltlich vorgeprüft

Kein technischer Filter, sondern eine fachliche Einordnung: Unser Anwalt prüft jede Meldung, ordnet rechtlich ein und gibt eine Handlungsempfehlung.

PlausibilitätRisiko-EinordnungHandlungsempfehlung
So funktioniert die Vorprüfung

Einführung

Was bei der Einführung in Ihrer Branche dazukommt

Der Ablauf einer Meldung ist überall gleich. Die Einführung ist es nicht: Wer mitbestimmt, wie Beschäftigte gezählt werden und wie der Kanal bekannt wird, unterscheidet sich je Organisation. Vier Punkte, die wir mit Ihnen vor dem Start klären.

  1. 1

    Trägerstruktur und Zählweise klären

    Ob die 50 Beschäftigten je Einrichtung oder je Träger zählen, hängt davon ab, wer Beschäftigungsgeber ist. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Wer Beschäftigungsgeber ist und wie gezählt wird, klärt im Zweifel Ihre eigene Rechtsberatung, bevor das Portal zugeschnitten wird.

  2. 2

    Eine Meldestelle für mehrere Einrichtungen

    Ein Portal deckt bis zu drei Einrichtungen eines Trägers ab. Beschäftigte aller Standorte melden über denselben Kanal, die Auswertung bleibt je Einrichtung nachvollziehbar.

  3. 3

    Anonymen Kanal bewusst anbieten

    § 16 HinSchG verpflichtet nicht zu einem anonymen Meldeweg, anonym eingehende Meldungen sollen aber bearbeitet werden. Nach unserer Einschätzung ist in engen Teams mit Schichtdienst die Hürde, sich namentlich zu melden, besonders hoch; der anonyme Kanal senkt sie. Unser Portal bietet ihn verschlüsselt an.

  4. 4

    Mitarbeitervertretung und Bekanntmachung

    Beziehen Sie Ihre Mitarbeitervertretung vor dem Start ein und machen Sie den Meldekanal auch in Nacht- und Wochenendschichten bekannt: Aushang im Dienstzimmer, Hinweis im Dienstplan, kurze Einweisung im Team.

In 4 Schritten

So funktioniert Ihre Meldestelle

Ein präziser Ablauf, der Rechtssicherheit und Anonymität verbindet - von der Meldung bis zum Zwischenbericht.

Vier Schritte vom verschlüsselten Eingang bis zum fertigen Bericht
1

Eingang der Meldung

Über den verschlüsselten Online-Kanal jederzeit, telefonisch Mo bis Fr von 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr.

2

Anwaltliche Prüfung

Sichtung und rechtliche Einordnung durch unseren Anwalt.

3

Fallmanagement

Dokumentierte Fallbearbeitung; Rückmeldung über freiwillig angegebene Kontaktdaten.

4

Zwischenbericht

Zusendung unserer Dokumentation und rechtlichen Handlungsempfehlung.

Sicherheit & Datenschutz

Daten bleiben in Deutschland

Verschlüsselte Übertragung und Verarbeitung ausschließlich auf deutschen Servern und nach klaren Sicherheitsstandards - damit sensible Hinweise geschützt bleiben.

  • Verschlüsselte Übertragung
    Schutz vom Eingang der Meldung an
  • Server in Deutschland
    Verarbeitung ausschließlich in Deutschland
  • DSGVO-konform betrieben
    nachvollziehbar und revisionssicher dokumentiert
Mehr zu Sicherheit & Datenschutz
Mehrschichtige Sicherheits- und Datenschutz-Symbole um ein zentrales Schild

Bereit für Compliance?

Vermeiden Sie Bußgelder und Reputationsschäden. Unsere Expertenlösung skaliert mit Ihrem Unternehmen: Das Standard-Paket für netto 89 € / Monat umfasst maximal 3 Niederlassungen und bis zu 5.000 Mitarbeiter. Darüber hinaus erstellen wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

  • Einrichtung innerhalb einer Woche
  • Transparentes Preismodell: fester Portalpreis, klare Fallpauschale
  • Anwaltliche Vorprüfung durch unseren Anwalt
Portal-Paket
89 €
netto / Monat je Portal | zuzüglich netto 179 € je bearbeiteter Fall

Rechenbeispiel

Was die Meldestelle in Ihrer Branche im Jahr kostet

Hier dargestellt ist ein Rechenbeispiel für einen Träger mit drei Einrichtungen und zusammen 400 Beschäftigten, alle über ein Portal. Bei einem Median von 0,7 Meldungen je 100 Beschäftigte und Jahr (Quelle: NAVEX, Whistleblowing Benchmarking Statistics in Europe, Ausgabe 2025) ist mit rund drei Meldungen im Jahr zu rechnen. Die tatsächliche Zahl kann darüber oder darunter liegen.

Portal, 12 Monate zu netto 89 €1.068 €
3 bearbeitete Fälle zu netto 179 €537 €
Summe1.605 € netto im Jahr

Alle Preise netto. Monatlich kündbar mit zwei Wochen Frist zum Monatsende. Ohne eine einzige Meldung im Jahr bleibt es bei der Portalgebühr. Wie sich das gegen eine unternehmensinterne Abwicklung rechnet, zeigt der Kostenratgeber mit Rechner.

FAQ

Häufige Fragen

Können mehrere Einrichtungen eine Meldestelle nutzen?

Ja. Unser Portal deckt bis zu 3 Niederlassungen/Eigenbetriebe ab. Für größere Trägerstrukturen kalkulieren wir individuell.

Wie wird die Anonymität gewahrt?

Meldungen können vollständig anonym über den verschlüsselten Kanal eingehen. Es werden keine IP-Adressen oder Browser-Fingerprints gespeichert. Mehr dazu auf unserer Seite zur anonymen Meldung.

Zum VertiefenHinweisgeberschutz für Träger des GesundheitswesensWarum Meldungen hier besonders sensibel sind und worauf Träger des Gesundheitswesens bei der Ausgestaltung achten sollten.

Amtliche Fundstellen

Maßgeblich ist stets die amtliche Fassung. Die Einordnung in diesem Beitrag ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls.

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Einrichtung innerhalb einer Woche. Gesetzeskonform. Ohne eigene Compliance-Abteilung.

Zwei Personen geben sich vor einem geschützten Schild die Hand