Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) betrieblich umsetzten

Drei Module für alle Arbeitgeber

Wir bieten Ihnen eine einfache Hilfe zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes an

Modul 1: Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die interne Meldestelle. Jedes Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigen ist verpflichtet, eine solche einzurichten. Wir bieten Ihnen eine eigene, webbasierte Meldestelle, betrieben durch Hinweisgeber-24.de, an. Sie müssen hierfür kein eigenes Personal einsetzen.

Modul 2: Die Implementierung in Ihre Betriebsabläufe können Sie schnell und unkompliziert mit unserem Hinweismanagementsystem (HMS) durchführen. Es besteht aus 12 Word-Dokumenten inklusive einer Anleitung. Dieses System richtet sich nach der DIN 37002 (Hinweismanagementsystem-Leitlinien) und hilft Ihnen das Gesetz in ihrem Unternehmen einfach, gesetzeskonform und kostengünstig zu integrieren.

Modul 3: Wenn sie von uns direkt eine Vor-Ort-Implementierung wünschen und damit wertvolle Arbeitszeit sparen möchten, unterstützen wir Sie gerne. Wir begleiten Sie persönlich bei der Einführung des HMS in Ihrem Betrieb – gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt. In zwei Tagen vor Ort klären wir Prozesse, erstellen Ihre individuelle Dokumente und unterstützen und begleiten Sie während der gesamten Umsetzung.

Sie können alle drei Module unabhängig voneinander buchen.

kompetent . zuverlässig . rechtssicher

hinweisgeber-24.de nach din 37002hinweisgeber-24.de ist ein meldeportal für alle unternehmen, institutionen, städte und gemeinden in deutschland.
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Email-Zitat Herr D.

Hauptamtsleiter


“Uns ist wichtig zu sagen, dass wir sehr positiv überrascht waren, über die Einrichtung der Meldestelle und die angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen.”

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie und gilt seit dem 2. Juli 2023 in Deutschland. Es dient dem Schutz von Personen, die Missstände in Unternehmen oder Behörden melden – sogenannte Whistleblower. Es setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um und soll sicherstellen, dass Hinweisgeber keine Nachteile wie Kündigung, Mobbing oder Repressalien erleiden, wenn sie Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften offenlegen.

Das Gesetz betrifft insbesondere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sowie Kommunen mit mehr als 10 000 Einwohnern. Diese sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, über die Hinweise anonym oder vertraulich abgegeben werden können.

Das Gesetz bietet wichtige Chancen: Es stärkt die Compliance-Kultur in Organisationen. Es deckt frühzeitig Fehlverhalten auf und hilft, rechtliche und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, bevor Dritte involviert werden. Außerdem trägt es zur Transparenz und Integrität bei – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

kompetent . zuverlässig . rechtssicher

interne meldestelle 5

Modul 1: Interne Meldestelle (webbasiert)

Sie erhalten eine eigene Domain wie z.B. "Musterfirma.Hinweisgeber-24.de" (.com oder .org). Dies ist Ihre interne Meldestelle, die Sie z.B. im Internet oder Intranet verlinken können. Wir nehmen die Daten des Hinweisgebers auf, pseudonymisieren sie und senden dieses Dokument an Sie weiter. Davor legt unser Rechtsanwalt die Folgemaßnahmen fest. Dabei ist es unsere primäre Aufgabe, mit Ihnen als Beschäftigungsgeber vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

Monatlich kündbar! (Zwei Wochen zum Monatsende)

Cloud-basierte Bearbeitung auf einem Server in Deutschland

Hinweise werden durch einen Rechtsanwalt geprüft und beurteilt

Daten werden pseudonymisiert

DSGVO-konform

DIN EN-ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme

DIN ISO 37002 Hinweismanagementsysteme

Sie erhalten eine monatliche Dokumentation per E-Mail

Interne Meldestelle


netto 59 €

monatlich


Fallbearbeitung

qualifizierte Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt

Entgegennahme, interne Prüfung nach Relevanzgesichtspunkten, Festlegung der Folgemaßnahmen, Pseudonymisierung, Meldung an Sie, Überprüfung der Durchführung der Folgemaßnahmen, Fallabschluss.

netto 179 €/je Fall


Alle drei Module können unabhängig voneinander gebucht werden


  • Monatlich kündbar! ( Zwei Wochen zum Monatsende)
  • Cloud-basierte Bearbeitung auf einem Server in Deutschland
  • Hinweise werden durch einen Rechtsanwalt geprüft und beurteilt
  • Daten werden pseudonymisiert
  • DSGVO-konform
  • DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme
  • DIN ISO 37002 Hinweismanagementsysteme
  • Sie erhalten eine monatliche Dokumentation per E-Mail 

kompetent . zuverlässig . rechtssicher

hinweismanagementsystem 02

Modul 2: Hinweismanagementsystem (HMS)

Mit unserem professionellen Hinweismanagementsystem (HMS) erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes schnell und zuverlässig. Basierend auf der DIN 37002 (Hinweismanagementsysteme - Leitfaden) erhalten Sie 12 sofort anwendbare Word-Vorlagen inklusive einer klaren, praxisorientierten Anleitung. So integrieren Sie ein rechtssicheres Hinweisgebersystem strukturiert und ohne Mehraufwand in Ihr Unternehmen – für mehr Transparenz, Vertrauen und Compliance.

Einfache Umsetzung durch Anleitung mit Checkliste

Technische und organisatorische Maßnahmen

Veröffentlichungshilfe

Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung

DSGVO-konform

DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme

DIN ISO 37002 Hinweismanagementsysteme

Telefonische Unterstützung bei Rückfragen

Hinweismanagementsystem


netto 377 €

einmalig


Sie erhalten folgende Dokumente:

  • Anleitung
  • Hauptdokument
  • Information für Beschäftigte
  • Arbeitshilfe für interne Meldestelle
  • Weitere Anlagen (Hilfen und Merkblätter)



Alle drei Module können unabhängig voneinander gebucht werden


  • Einfache Umsetzung durch Anleitung mit Checkliste
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • Veröffentlichungshilfe
  • Vorschlag für eine Betriebsvereinbarung
  • DSGVO-konform
  • DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme
  • DIN ISO 37002 Hinweismanagementsysteme
  • Telefonische Unterstützung bei Rückfragen

kompetent . zuverlässig . rechtssicher

beratung 2
beratung 1

Modul 3: Vor-Ort-Implementierung

Eine Vor-Ort-Implementierung bietet Ihnen den direkten, persönlichen Austausch mit unserem Expertenteam – inklusive eines erfahrenen Rechtsanwalts. An mindestens zwei Tagen kommen wir zu Ihnen, um gemeinsam mit der Leitung und den betroffenen Abteilungen alle relevanten Themen umfassend zu besprechen. So stellen wir sicher, dass alle Anforderungen und Ihre Wünsche praxisnah erfasst und berücksichtigt werden. Im Anschluss erstellen wir alle Dokumente für Sie und begleiten und unterstützen Sie weiter bei der Umsetzung – effizient, rechtssicher und individuell abgestimmt.

Sie sparen Arbeitszeit, Recherchen und Ressourcen

Beratung durch unseren Rechtsanwalt inklusive

Modul 2 (Hinweismanagementsystem) ist im Preis enthalten!

Sie können eine eigene interne Meldestelle oder unser Modul 1 verwenden

DSGVO-konform

DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme

DIN ISO 37002 Hinweismanagementsysteme

Umsetzung in kurzer Zeit

Vor-Ort-Implementierung


netto 4.144 €

einmalig


Sie sparen wertvolle Arbeitszeit. Wir führen für Sie alle Besprechungen durch und Implementieren das Hinweismanagementsystem schnell und zuverlässig


Alle drei Module können unabhängig voneinander gebucht werden


  • Sie sparen Arbeitszeit, Recherchen und Ressourcen
  • Beratung durch unseren Rechtsanwalt inklusive 
  • Modul 2 (Hinweismanagementsystem) ist im Preis enthalten!
  • Sie können eine eigene interne Meldestelle oder unser Modul 1 verwenden
  • Umsetzung in kurzer Zeit fertig
  • Beratung durch unseren Rechtsanwalt inklusive 

kompetent . zuverlässig . rechtssicher

Hinweisgeber-24.de

Meldeportal


Unverbindliche Anfrage

hinweisgeber-24.de nach din 37002hinweisgeber-24.de ist ein meldeportal für alle unternehmen, institutionen, städte und gemeinden in deutschland.
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Hauptamtsleiter


“Uns ist wichtig zu sagen, dass wir sehr positiv überrascht waren, über die Einrichtung der Meldestelle und die angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen.”