Hinweisgeber-24.de ist ein Meldeportal für alle Unternehmen, Institutionen, Städte und Gemeinden in Deutschland. Das Portal dient zur zuverlässigen Einrichtung einer internen Meldestelle gemäß DIN 37002 und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Da die interne Meldestelle durch einen Dritten, das Meldeportal Hinweisgeber-24.de, betrieben wird, entsteht für alle Beteiligten eine hohes Maß an Diskretion und Vertrauen
kompetent . zuverlässig . rechtssicher
Hauptamtsleiter
Bis zum 17. Dezember 2023 sollten alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet haben. Dabei ist wichtig, dass Daten nicht in falsche Hände geraten.
Es ist eine große Chance, über eine interne Meldestelle zu verfügen und Hinweise zu erhalten, bevor Dritte involviert werden.
Das Portal Hinweisgeber-24.de ist Ihre interne Meldestelle, betrieben durch einen externen Dritten. Wir nehmen die Daten des Hinweisgebers auf, pseudonymisieren sie und senden die Daten an Sie weiter. Davor legt unser Rechtsanwalt die Folgemaßnahmen fest. Dabei ist es unsere primäre Aufgabe, mit Ihnen als Beschäftigungsgeber vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
In 10 Minuten einrichten
Füllen Sie untenstehendes Formular aus. Dazu benötigen Sie nur wenigen Minuten. Wir richten ihr Portal am folgenden Werktag nach Auftragseingang ein. Sie erhalten die Domain:
Musterarbeitgeber.hinweisgeber-24.de*
Diese Domain verlinken Sie auf Ihrer Firmenwebsite mit dem Hinweis auf Ihr internes Meldeportal.
*Alternative Endung auf Wunsch: .com oder .org
Es ist schwierig, innerhalb einer Unternehmensstruktur den Schutz eines Hinweisgebers zu garantieren. Die Gründe hierfür sind z.B.:
Ein Meldeportal über einen externen Dritten löst diese Probleme und ist in der Regel sogar kostengünstiger.
Wir richten ihr Portal am folgenden Werktag nach Auftragseingang ein. Sie erhalten die Domain:
Musterarbeitgeber.hinweisgeber-24.de*
Diese Domain verlinken Sie auf Ihrer Firmenwebsite mit dem Hinweis auf Ihr internes Meldeportal.
*Alternative Endung auf Wunsch: .com oder .org
Wir halten Ihnen den Rücken frei und kümmern uns um Ihr internes Meldeportal nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Unser interner Rechtsanwalt prüft alle Daten und
arbeitet zuverlässig mit Ihnen zusammen.
monatlich
Fallbearbeitung
qualifizierte Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt
Entgegennahme, interne Prüfung nach Relevanzgesichtspunkten, Festlegung der Folgemaßnahmen, Pseudonymisierung, Meldung an Sie, Überprüfung der Durchführung der Folgemaßnahmen, Fallabschluss.
179 €/je Fall
zusätzliche Tätigkeiten
auf Wunsch
nach Rücksprache mit Ihnen und Beauftragung durch Sie, je Std.:
Sachbearbeiter: 75 €
Rechtsanwalt: 125 €
alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.
kompetent . zuverlässig . rechtssicher
Bitte prüfen Sie, ob alle erforderlichen Felder richtig ausgefüllt wurden - sonst ist kein Versand möglich (Felder sind rot umrandet)
° Sie erhalten eine Auftragsbestätigung.