Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Effektive interne Meldestelle für alle Institutionen

Hinweisgeber-24.de ist ein Meldeportal für alle Unternehmen, Institutionen, Städte und Gemeinden in Deutschland. Das Portal dient zur zuverlässigen Einrichtung einer internen Meldestelle gemäß DIN 37002 und dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Da die interne Meldestelle durch einen Dritten, das Meldeportal Hinweisgeber-24.de, betrieben wird, entsteht für alle Beteiligten eine hohes Maß an Diskretion und Vertrauen

kompetent . zuverlässig . rechtssicher

hinweisgeber-24.de nach din 37002hinweisgeber-24.de ist ein meldeportal für alle unternehmen, institutionen, städte und gemeinden in deutschland.
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Email-Zitat Herr D.

Hauptamtsleiter


“Uns ist wichtig zu sagen, dass wir sehr positiv überrascht waren, über die Einrichtung der Meldestelle und die angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen.”

Alle Vorgaben schnell und günstig umsetzen

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Bis zum 17. Dezember 2023 sollten alle Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet haben. Dabei ist wichtig, dass Daten nicht in falsche Hände geraten.

Interne Meldestelle durch einen beauftragten Dritten

Es ist eine große Chance, über eine interne Meldestelle zu verfügen und Hinweise zu erhalten, bevor Dritte involviert werden.

Das Portal Hinweisgeber-24.de ist Ihre interne Meldestelle, betrieben durch einen externen Dritten. Wir nehmen die Daten des Hinweisgebers auf, pseudonymisieren sie und senden die Daten an Sie weiter. Davor legt unser Rechtsanwalt die Folgemaßnahmen fest. Dabei ist es unsere primäre Aufgabe, mit Ihnen als Beschäftigungsgeber vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

Angebot

  • nur 59 €/Monat
  • monatlich kündbar
  • Hinweise werden durch unseren Rechtsanwalt geprüft
  • zuverlässige Rückmeldung
  • Server in Deutschland
  • Daten werden pseudonymisiert

In 10 Minuten einrichten

Füllen Sie untenstehendes Formular aus. Dazu benötigen Sie nur wenigen Minuten. Wir richten ihr Portal am folgenden Werktag nach Auftragseingang ein. Sie erhalten die Domain:

Musterarbeitgeber.hinweisgeber-24.de*

Diese Domain verlinken Sie auf Ihrer Firmenwebsite mit dem Hinweis auf Ihr internes Meldeportal.

*Alternative Endung auf Wunsch: .com oder .org

Wie funktioniert Ihre interne Meldestelle?

funktion internes meldeportal nach dem hinweisgeberschutzgesetz

Neutraler Dritter und Sicherheit

Es ist schwierig, innerhalb einer Unternehmensstruktur den Schutz eines Hinweisgebers zu garantieren. Die Gründe hierfür sind z.B.:

  • Die EDV wird gemeinsam verwendet
  • Administratoren haben übergreifende Rechte
  • Zugriffe auf gemeinsame Daten
  • Pseudonymisierung kann nicht geschützt werden

Ein Meldeportal über einen externen Dritten löst diese Probleme und ist in der Regel sogar kostengünstiger.

Musterportal

Wir richten ihr Portal am folgenden Werktag nach Auftragseingang ein. Sie erhalten die Domain:

Musterarbeitgeber.hinweisgeber-24.de*

Diese Domain verlinken Sie auf Ihrer Firmenwebsite mit dem Hinweis auf Ihr internes Meldeportal.

*Alternative Endung auf Wunsch: .com oder .org

Unsere Angebot!

Wir halten Ihnen den Rücken frei und kümmern uns um Ihr internes Meldeportal nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Unser interner Rechtsanwalt prüft alle Daten und

arbeitet zuverlässig mit Ihnen zusammen.

monatlich kündbar! (2 Wochen zum Monatsende)

Cloud-basierte Bearbeitung auf einem Server in Deutschland

Hinweise werden durch einen Rechtsanwalt geprüft und beurteilt

Daten werden pseudonymisiert

DSGVO-konform

DIN-EN-ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme

DIN ISO 37002 Hinweismanagementsysteme

Sie erhalten eine monatliche Dokumentation per Email

Zuverlässige und vertrauensvolle Zusammenarbeit!

je eingerichtetes Portal


nur 59 €

monatlich


Fallbearbeitung

qualifizierte Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt

Entgegennahme, interne Prüfung nach Relevanzgesichtspunkten, Festlegung der Folgemaßnahmen, Pseudonymisierung, Meldung an Sie, Überprüfung der Durchführung der Folgemaßnahmen, Fallabschluss.

179 €/je Fall


zusätzliche Tätigkeiten

auf Wunsch

nach Rücksprache mit Ihnen und Beauftragung durch Sie, je Std.:

Sachbearbeiter: 75 €

Rechtsanwalt: 125 €

alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt.

kompetent . zuverlässig . rechtssicher


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Ihr Meldeportal einrichten

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